die Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte als unveräußerliche individuelle Rechte des einzelnen Menschen
die Durchsetzung der Weltanschauungsfreiheit als Freiheit, sich öffentlich wie nichtöffentlich zu religiösen oder nichtreligiösen Anschauungen zu bekennen oder dies zu unterlassen
die Durchsetzung einer konsequenten Trennung von Staat und Religion/Weltanschauung
die Förderung der Völkerverständigung auf der Grundlage der allgemeinen Menschenrechte
die Förderung des vernunftgeleiteten Denkens und der Erziehung zur Toleranz